Wohnsitzbestätigung
Wohnsitzbestätigung
Eine Wohnsitzbestätigung kann online oder direkt am Schalter Ihres Gemeindehauses (Einwohnerkontrolle) bestellt werden.
Bestellen Sie Ihre Wohnsitzbestätigung online
Sie können eine Wohnsitzbestätigung bestellen, indem Sie unten auf die Schaltfläche klicken.
Hier klicken, um online eine Wohnsitzbestätigung zu bestellen
Achtung:
· Diese Bescheinigung ist nur für bestimmte Behördengänge gedacht (Heirat, Vaterschaftsanerkennung, Bank, Post usw.).
· Für den Fall, dass Sie Ihre Situation im Ausland nachweisen müssen (Nachweis des
Wohnsitzes in der Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, Heirat im Ausland, ...),
müssen Sie zum physischen Schalter gehen.
Um eine Wohnsitzbestätigung zu bestellen, benötigen Sie:
· einen Identitätsausweis (Identitätskarte oder Pass).
· eine Online-Bezahlmethode (Twint, Kreditkarten: Visa, Mastercard, PostFinance).
· möglicherweise eine Vollmacht, wenn Sie eine Wohnsitzbestätigung für eine andere Person bestellen.
Kosten:
Die Gebühren für eine Wohnsitzbestätigung einer Familie (verheiratetes Paar) betragen 10.- Franken.
Wie gehen Sie vor?
1. Melden Sie sich im virtuellen Schalter an oder erstellen Sie gegebenenfalls ein Konto.
2. Füllen Sie online auf jeder Seite die erforderlichen Informationen aus.
3. Fügen Sie Kopien der angeforderten Dokumente als Anlage hinzu.
4. Bestätigen Sie die Bestellung der Wohnsitzbestätigung.
Nächste Schritte
1. Die Gemeinde bearbeitet Ihre Wohnsitzbestätigungs-Bestellung.
2. Wenn dem Antrag stattgegeben wird, wird Ihnen die Wohnsitzbestätigung in der Rubrik «Meine Dokumente» im virtuellen Schalter übermittelt. Sie erhalten eine Benachrichtigung vom virtuellen Schalter, wenn Ihre Wohnsitzbestätigung ausgestellt ist. Information: die Wohnsitzbestätigung wird nicht unterschrieben, sondern mit einem QR-Code versehen, der ihre Gültigkeit beweist.
Fristen:
Die Gemeinde bearbeitet Ihre Online-Bestellung innerhalb von 48 Arbeitsstunden.
Ausstellung einer Wohnsitzbestätigung am physischen Schalter
Um eine Wohnsitzbestätigung zu erhalten, können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbeigehen.
Dafür ist erforderlich:
· ein Identitätsausweis;
· ein Zahlungsmittel.