eUmzug

eUmzug

Eine Umzugsmeldung kann online oder direkt am Schalter Ihrer Wohnsitzgemeinde vorgenommen werden

Melden Sie ihren Umzug online an

Hier klicken, um online einen Umzug zu melden

Dafür benötigen Sie:

· eine Identitätskarte;
· einen Heimtschein oder eine individuelle Zivilstandsurkunde (obligatorisch für Personen ab
  18 Jahren) / Ausländerinnen und Ausländer ist der Ausweis, der vom Amt für Bevölkerung
   und Migration des Staates Freiburg ausgestellt wurde, erforderlich
· ein Familienbüchlein für Verheiratete - oder eine Kopie der Geburtsurkunde der Kinder, wenn
   kein Familienbüchlein vorhanden ist;
· eine Kopie Ihres Mietvertrags, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind;
· eine Kopie der aktuellsten Krankenkassen-Police für jedes Familienmitglied;
· ihrer AHV-Nummer,
· eine Online-Zahlungsmethode (Twint, Kreditkarten - Visa, Mastercard, PostFinance).

Kosten

Die Anmeldegebühren in der Gemeinde Heitenried betragen 15 Franken.

Wie geht man vor?

1. Sich im virtuellen Schalter anmelden und bei Bedarf Ihr Konto erstellen.
2. Füllen Sie online auf jeder Seite die erforderlichen Informationen aus.
3. Fügen Sie die angeforderten Dokumente als Anlage hinzu.
4. Übermitteln Sie den Antrag auf Umzug.

Nächste Schritte

1. Die Wegzugsgemeinde bearbeitet Ihre Umzugsmeldung.
2. Wenn das Dossier vollständig ist, leitet die Wegzugsgemeinde es an Ihre Zuzugsgemeinde
    weiter.
3. Die Zuzugsgemeinde bearbeitet Ihr Dossier und teilt Ihnen mit, dass alles in Ordnung ist,
    oder nimmt gegebenenfalls Kontakt mit Ihnen auf.

Während dieses Verfahrens werden Sie über jeden der oben beschriebenen Schritte informiert.

Fristen

Wegzugsgemeinde: Sie erhalten im virtuellen Schalter eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Umzugsmeldung. Ihre Abmeldung wird von der Einwohnerkontrolle innerhalb von 48 Stunden bearbeitet - abhängig von den Öffnungszeiten der Gemeinde. Diese wird sich bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ankunftsgemeinde: Sobald Ihre Umzugsmeldung von der Abgangsgemeinde bestätigt worden ist, wird sie an Ihre neue Wohngemeinde gesendet. Die Einwohnerkontrolle wird sich bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen

Wenn Ihre Zielgemeinde noch nicht an eUmzug angeschlossen ist, müssen Sie persönlich zur Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde gehen, um Ihre Ankunft anzumelden.

Melden Sie ihren Umzug am physischen Schalter an

Sie benötigen:

· eine Identitätskarte;
· einen Heimatschein oder eine individuelle Zivilstandsurkunde (obligatorisch für Personen ab
  18 Jahren) / für Ausländerinnen und Ausländer ist der Ausweis, der vom Amt für Bevölkerung
   und Migration des Staates Freiburg ausgestellt wurde, erforderlich;
· ein Familienbüchlein für verheiratete Personen - oder eine Kopie der Geburtsurkunde der
   Kinder, wenn kein Familienbüchlein vorhanden ist;
· eine Kopie Ihres Mietvertrags, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind;
· eine Kopie der aktuellsten Krankenkassen-Police für jedes Familienmitglied;
· Nachweis über den Beitritt zu einer Hausratversicherung (Mobiliar);
· eine Online-Zahlungsmethode (Twint, Kreditkarten - Visa, Mastercard, PostFinance oder bar     in Schweizer Franken).

Aus einer anderen Gemeinde, außerhalb des Kantons Freiburg.

Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der betreffenden Gemeinde.

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