Gemeindeversammlung

Die Einladung zur Gemeindeversammlung erfolgt durch die Publikation im Amtsblatt und eine Botschaft, die an alle Haushalte zugestellt wird.

Die Gemeindeversammlung befindet über den Voranschlag und die Rechnung sowie über alle weiteren wichtigen Geschäfte der Gemeinde. Sie ernennt die Mitglieder der Finanzkommission, der Einbürgerungskommission und die Mehrheit der Mitglieder der Planungskommission.

Ort

Wird jeweils mit der Einladung bekanntgegeben und kann ändern.

Aufgaben

Sämtliche Befugnisse und Aufgaben einer Gemeindeversammlung sind im Gemeindegesetz und dem Ausführungsreglement geregelt.

Kompetenzen

Gestützt auf Art. 10 des Gesetzes über die Gemeinden vom 25. September 1980.

Voraussetzungen

Stimmberechtigt sind:
- Schweizerbürger-/innen die in der Gemeinde Heitenried wohnhaft sind und 18 Jahre alt sind;
- Ausländer-/innen, mit der Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis), die mindestens 5 Jahre ohne Unterbruch im Kanton Freiburg und in der Gemeinde Heitenried wohnhaft und 18 Jahre alt sind.

Drittpersonen oder nicht Stimmberechtigte, die an der Gemeindeversammlung teilnehmen, haben bitte am zugewiesenen Ort im Saal Platz zu nehmen.

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