Signalisation Strassensperrung
In Absprache mit der Kantonspolizei und der Bauunternehmung muss während den Bauarbeiten aus Sicherheitsgründen die Schönfelsstrasse jeweils von Montag 06:00 bis Freitag 18:00 mit einem Fahrverbot belegt werden.
Grund ist das, durch die Polizei festgestellte, nicht der Baustellensituation angepasste Fahrverhalten (Geschwindigkeit) im Durchgangsverkehr von diversen Verkehrsteilnehmern und der damit eingehenden, massiven Gefährdung der Bauarbeiter.
Zugehörige Objekte
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Sanierung Schönfelsstrasse E2_Signalisation Strassensperrung_28.03.2025 (PDF, 144.92 kB) | Download | 0 | Sanierung Schönfelsstrasse E2_Signalisation Strassensperrung_28.03.2025 |