Aufenthaltsbescheinigung
Aufenthaltsbescheinigung
Eine Bestellung der Aufenthaltsbescheinigung kann online oder direkt am Schalter der Gemeinde erfolgen.
Hier klicken, um eine Aufenthaltsbescheinigung online zu bestellen
Dafür brauchen Sie:
· einen Heimatausweis, der von der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt wurde;
· einen Identitätsausweis (Identitätskarte oder Pass);
· eine Kopie Ihres Mietvertrags, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind, oder des
Beherbergerformulars;
· eine Online-Bezahlmethode (Twint, Kreditkarten: Visa, Mastercard, PostFinance);
· allenfalls eine Vollmacht, wenn Sie die Ankunft einer Drittperson ankündigen.
· Wenn Sie Ihre Adresse oder Ihren Zivilstand geändert haben, vergewissern Sie sich
zunächst, dass Sie diese Änderungen beim Zivilstandwesen gemeldet haben.
Kosten:
Die Gebühr beträgt 20 Franken für die Lieferung der Aufenthaltsbescheinigung.
Wie gehen Sie vor?
1. Melden Sie sich im virtuellen Schalter an oder erstellen Sie gegebenenfalls ein Konto.
2. Geben Sie online auf jeder Seite die erforderlichen Informationen ein.
3. Fügen Sie Kopien der angeforderten Dokumente als Anlage hinzu.
4. Den Antrag auf Anmeldung der Ankunft weiterleiten.
Nächste Schritte
1. Die Gemeinde bearbeitet Ihren Zuzugsantrag für den Zweitwohnsitz.
2. Wenn Ihr Gesuch gültig ist, wird Ihnen die Aufenthaltsbescheinigung in der Rubrik «Meine
Dokumente» im virtuellen Schalter zugestellt. Sie erhalten eine Benachrichtigung vom
virtuellen Schalter, wenn Ihre Aufenthaltsbescheinigung bereit ist. Information: die
Aufenthaltsbescheinigung wird nicht unterschrieben, sondern mit einem QR-Code versehen,
der die Gültigkeit beweist.
Melden Sie Ihren Zweitwohnsitz am physischen Schalter an
Um Ihre Aufenthaltsbestätigung zu bestellen und Ihren Zweitwohnsitz anzumelden, können Sie persönlich am Schalter der Gemeinde Heitenried vorbeikommen.
Dafür brauchen Sie:
· einen Heimatausweis, der von der Gemeinde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt wurde;
· ein Identitätsausweis (Identitätskarte oder Pass);
· eine Kopie Ihres Mietvertrags, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind, oder des
Beherbergerformulars;
· ein Zahlungsmittel;
· allenfalls eine Vollmacht, wenn Sie die Ankunft einer Drittperson ankündigen.